Verordnung der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2009 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2009 - NLV 2009)

Bundesgesetzblatt, 10 Dezember 2008 (Nr. 460/2008)

Verordnung (V) - BKA (Bundeskanzleramt)

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Zusammenfassung


Niederlassungsverordnung 2009 - NLV 2009

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2009 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2009 - NLV 2009)

460. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2009 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2009 - NLV 2009) Auf Grund des § 13 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 4/2008 in der Fassung der Kundmachung BGBl. I Nr. 103/2008 wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

Quotenpflichtige Niederlassungsbewilligungen

§ 1. Im Jahr 2009 dürfen höchstens 8145 quotenpflichtige Niederlassungsbewilligungen gemäß § 13 Abs. 2 und 4 NAG erteilt werden.

Befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer

§ 2. (1) Im Jahr 2009 dürfen auf Grund von Verordnungen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 un...

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