Kundmachung des Bundeskanzlers vom 7. Juli 1987 betreffend den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957, revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967 und in Genf am 13. Mai 1977

Zusammenfassung


356. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 7. Juli 1987 betreffend den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957, revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967 und in Genf am 13. Mai 1977

Nach Mitteilungen des Generaldirektors de...

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