Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 6. Juli 1971 zur Durchführung des Abkommens vom 30. April 1969 zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen

Bundesgesetzblatt, 07 September 1971 (Nr. 356/1971)

Verordnung (V)

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Zusammenfassung


356. Verordnung: Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 6. Juli 1971 zur Durchführung des Abkommens vom 30. April 1969 zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen

Zur Durchführung des Abkommens vom 30. April 1969, BGBl. Nr. 390/1970, zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern von Einkommen (im folgenden als

„Abkommen" bezeichnet) wird veror...

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