ÜBEREINKOMMEN zwischen DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG und DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHES NORWEGEN über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung für die Jahre 1978, 1979 und 1980

Zusammenfassung


544. Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Norwegen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung für die Jahre 1978, 1979 und 1980

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Auszug


ÜBEREINKOMMEN zwischen DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG und DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHES NORWEGEN über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung für die Jahre 1978, 1979 und 1980

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreiches Norwegen haben in

Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels 3 des Abkommens über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung, unterzeichnet am 24. Feber 1972

zwischen den beiden Ländern, folgende Vereinbarung für die Jahre 1978 bis 1980

getroffen.

I. WISSENSCHAFT UND ERZIEHUNG Artikel 1

Die Vertragsparteien erleichtern die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen beider Länder in dem Bestreben, auf Grund von gegenseitiger Absprache zwischen den in Betracht kommenden Einrichtungen gemeinsame Forschungsprojekte durchzuführen, Seminare zu veranstalten und Publikationen auszutauschen usw. in ihrem eigenen Land.

Die Vertragsparteien fördern die Teilnahme von Wissenschaftern und Forschern aus d...

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