Zusammenfassung
811. Notenwechsel zwischen dem Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie und der Botschaft der Republik Korea in Wien gemäß Artikel 4 des Abkommens über den Internationalen Handel mit Textilien
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Notenwechsel zwischen dem Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie und der Botschaft der Republik Korea in Wien gemäß Artikel 4 des Abkommens über den Internationalen Handel mit Textilien Kundgemacht in BGBl. Nr. 623/1974
(Übersetzung)
BUNDESMINISTERIUM FÜR HANDEL,GEWERBE UND INDUSTRIE 1011 Wien Zl. 74.421-I/4/74Wien, 4. November 1974Sehr geehrter Herr Botschafter!Ich beehre mich, auf das ABKOMMEN ÜBER...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links