Zusammenfassung
425. Notenwechsel zwischen dem Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie und der Botschaft der Republik Korea in Wien gemäß Art. 3 des Abkommens über den Internationalen Handel mit Textilien
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Auszug
Notenwechsel zwischen dem Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie und der Botschaft der Republik Korea in Wien gemäß Art. 3 des Abkommens über den Internationalen Handel mit Textilien Kundgemacht in BGBl. Nr. 623/1974 in der Fassung des Protokolls über die Verlängerung BGBl. Nr. 362/1978
(Übersetzung)
BUNDESMINISTERIUM FÜR HANDEL, GEWERBE UND INDUSTRIE Zl. 27 638/14-II/7/78Wien, am 17. Mai 1978Sehr geehrter Herr Botschafter!Ich beehre mich, auf das Übereinkommen gemäßArtikel 3 des ABKOMMENS ÜBER DEN INTERNATIO...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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