Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 23. März 1967, betreffend die österreichische Notifikation einer Ausdehnung des Geltungsbereiches nach Art. 23 Abs. 2 lit. a des Zollabkommens über das Carnet A. T. A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (A. T. A. Abkommen) vom 6. Dezember 1961

Zusammenfassung


131. Kundmachung: Österreichische Notifikation einer Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über das Carnet A. T. A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (A.T. A. Abkommen)

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 23. März 1967, betreffend die österreichische Notifikation einer Ausdehnung des Geltungsbereiches nach Art. 23 Abs. 2 lit. a des Zollabkommens über das Carnet A. T. A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (A. T. A. Abkommen) vom 6. Dezember 1961

Gemäß Art. 23 Abs. 2 lit. a des Zollabkomm...

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