Kundmachung des Bundeskanzlers vom 27. Februar 1990 betreffend die Notifizierung der türkischen Behörde gemäß Übereinkomhyphenminus men über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen

Zusammenfassung


142. Kundmachung: Notifizierung der türkischen Behörde gemäß Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 27. Februar 1990 betreffend die Notifizierung der türkischen Behörde gemäß Übereinkomhyphenminus men über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen

Nach Mitteilung der Nieder...

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