Bundesgesetz vom 16. November 1967, mit dem ein Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland errichtet wird
Bundesgesetzblatt, 15 Dezember 1967 (Nr. 381/1967)
Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)
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Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)
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381. Bundesgesetz: Errichtung eines Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland
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Auszug
Bundesgesetz vom 16. November 1967, mit dem ein Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland errichtet wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland wird im Sinne des § 4Z 6 des Bundesgesetzes vom 25. Mai 1966, BGBl.Nr. 70, ein Fonds errichtet.(2) Der Fonds besitzt Rechtspersönlichkeit und hat seinen Sitz und Gerichtsstand in Wien.§ 2. (1) Aufgabe des Fonds ist es, österreichischen Staatsbürgern, die im Ausland ihren Wohnsi...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes