Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 21. November 1972, mit der gewisse Staaten und Gebiete zu begünstigten Ländern nach dem Präferenzzollgesetz ererklärt werden

Zusammenfassung


504. Verordnung: Erklärung gewisser Staaten und Gebiete zu begünstigten Ländern nach dem Präferenzzollgesetz

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 21. November 1972, mit der gewisse Staaten und Gebiete zu begünstigten Ländern nach dem Präferenzzollgesetz ererklärt werden

Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Präfer...

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