Bundesgesetz vom 18. November 1959, mit dem die Konkurs- und die Ausgleichsordnung geändert und ergänzt werden.

Zusammenfassung


253. Bundesgesetz: Änderung und Ergänzung der Konkurs- und Ausgleichsordnung.

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Auszug


Bundesgesetz vom 18. November 1959, mit dem die Konkurs- und die Ausgleichsordnung geändert und ergänzt werden.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Die Konkursordnung, RGBl. Nr. 337/1914,

wird geändert und ergänzt wie folgt:

1. § 25 Abs. 1 hat zu lauten:

„Ist der Gemeinschuldner Dienstgeber und ist das Dienstverhältnis bereits angetreten worden,

so kann es innerhalb eines Monats vom Tag der Konkurseröffnung vom Dienstnehmer durch vorzeitigen Austritt, wobei die Konkurseröffnung als wichtiger Grund gilt, vom Masseverwalter unter Einhaltung der gesetzlichen oder der vereinbarten kürzeren Kündigungsfrist unter Bedachtnahme auf die gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen gelöst wer...

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