Zusammenfassung
395. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr als Oberste Zivilluftfahrtbehörde der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehrs- und Postwesen als Oberste Luftfahrtbehörde der Ungarischen Volksrepublik gemäß Art. XVI Abs. 2 des Luftverkehrsabkommens
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Auszug
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr als Oberste Zivilluftfahrtbehörde der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehrs- und Postwesen als Oberste Luftfahrtbehörde der Ungarischen Volksrepublik gemäß Art. XVI Abs. 2 des Luftverkehrsabkommens Kundgemacht in BGBl. Nr. 76/1960
VEREINBARUNG Das Bundesministerium für Verkehr als Oberste Zivilluftfahrtbehörde d...
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