Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr als Oberste Zivilluftfahrtbehörde der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehrs- und Postwesen als Oberste Luftfahrtbehörde der Ungarischen Volksrepublik gemäß Art. XVI Abs. 2 des Luftverkehrsabkommens Kundgemacht in BGBl. Nr. 76/1960

Zusammenfassung


395. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr als Oberste Zivilluftfahrtbehörde der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehrs- und Postwesen als Oberste Luftfahrtbehörde der Ungarischen Volksrepublik gemäß Art. XVI Abs. 2 des Luftverkehrsabkommens

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr als Oberste Zivilluftfahrtbehörde der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehrs- und Postwesen als Oberste Luftfahrtbehörde der Ungarischen Volksrepublik gemäß Art. XVI Abs. 2 des Luftverkehrsabkommens Kundgemacht in BGBl. Nr. 76/1960

VEREINBARUNG Das Bundesministerium für Verkehr als Oberste Zivilluftfahrtbehörde d...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen