Zusammenfassung
537. Verordnung: Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Schlosser
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 12. Oktober 1987, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Schlosser erlassen wird
Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes,
BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet:Für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Schlosser wird folgende Prüfungsordnung erlassen:Gliederung der Lehrabschlußprüfung§ 1. (1) Die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Schlosser gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.(2) Die praktische Prüfung umfaßt die Gegenstände a) Prüf...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
