Gesetz vom 17. Juli 1945 über die Fürsorge für die Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich (Opfer-Fürsorgegesetz).

Zusammenfassung


90. Gesetz: Fürsorge für die Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich (Opfer-Fürsorgegesetz).

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Auszug


Gesetz vom 17. Juli 1945 über die Fürsorge für die Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich (Opfer-Fürsorgegesetz).

Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:

Personenkreis.

§ 1. (1) Als Opfer des Kampfes um ein freies,

demokratisches Österreich sind Personen anzusehen,

die um ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewußtes Österreich,

insbesondere gegen Ideen und Ziele des Nationalsozialismus mit der Waffe in der Hand gekämpft oder sich rückhaltlos in Wort oder Tat eingesetzt...

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