Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 30. November 1964, betreffend die Durchführung der ordentlichen Betriebserhebung 1964 in nicht landwirtschaftlichen Betrieben.

Zusammenfassung


283. Verordnung: Durchführung der ordentlichen Betriebserhebung 1964 in nicht landwirtschaftlichen Betrieben.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 30. November 1964, betreffend die Durchführung der ordentlichen Betriebserhebung 1964 in nicht landwirtschaftlichen Betrieben.

Auf Grund der §§ 1 und 5 des Betriebszählungsgesetzes,

BGBl. Nr. 130/1954, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Land- und Forstwirschaft,

dem Bundesministerium für soziale Verwaltung und dem Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft verordnet :

§ 1. (...

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