Zusammenfassung
596. Übereinkommen (Nr. 88) über die Organisation der Arbeitsmarktverwaltung
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Auszug
ÜBEREINKOMMEN (Nr. 88) ÜBER DIE ORGANISATION DER ARBEITSMARKTVERWALTUNG
Nachdem das von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation in San Francisco am 9. Juli 1948 angenommene Übereinkommen (Nr. 88) über die Organisation der Arbeitsmarktverwaltung, welches also lautet:
(Übersetzung)Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach San Francisco einberufen wurde und am 17. Juni 1948 zu ihrer einunddreißigsten Tagung zusammengetreten ist,hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend die Organisation der Arbeitsmarktverwaltung,eine Frage, die zum vierten Gegenstand ihrer Tagesordnung gehört, und dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form eines internationalenÜbereinkommens erhalten sollen.Die Konferenz nimmt heute,am 9. Juli 1948, das folgendeÜbereinkommen an, das alsÜbereinkommen über die Arbeitsmarktverwaltung,1948, bezeichnet wird:Artikel 11. Jedes Mitglied der Internationale...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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