VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde Portugals und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Osterreich über die Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle), die nicht den Klassen 1 bis 8 oder den anderen Ziffern der Klasse 9 zugeordnet werden können

Zusammenfassung


549. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde Portugals und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich über die Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle), die nicht den Klassen 1 bis 8 oder den anderen Ziffern der Klasse 9 zugeordnet werden können

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Auszug


VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde Portugals und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Osterreich über die Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle), die nicht den Klassen 1 bis 8 oder den anderen Ziffern der Klasse 9 zugeordnet werden können

(Übersetzung)

1. Abweichend von den Vorschriften der...

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