Zusammenfassung
189. Vereinbarung zwischen der Universität Innsbruck und der Universität Padua über die Änderung des Studienplanes für das Integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck gemeinsam mit der Universität Padua samt Anlage
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Auszug
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER UNIVERSITÄT INNSBRUCK UND DER UNIVERSITÄT PADUA ÜBER DIE ÄNDERUNG DES STUDIENPLANES FÜR DAS INTEGRIERTE DIPLOMSTUDIUM DER RECHTSWISSENSCHAFTEN AN DER UNIVERSITÄT INNSBRUCK GEMEINSAM MIT DER UNIVERSITÄT PADUA SAMT ANLAGE
Gemäß Artikel 1, Artikel 2 Absatz 1 und Absatz 3 sowie Artikel 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit der Universitäten vom 20. August 1982 Kundgemacht in BGBl. Nr. 423/1983 schließen die Universität Innsbruck und die Universität Padua im Hinblick auf die seit der Erlassung des Studienplanes für das Integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck gemeinsam mit der Universität Padua aufgetretenen Änderungen sowie notwendigen Anpassungen folgende Vereinbarung ab:
Artikel I Der Studienplan für das Integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck gemeinsam mit der Universität Padua(Anlage zur Vereinbarung zwischen der Universität Innsbruck und der Universität Padua über die gemeinsame Durchführung eines Studienprogramms„Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften"vom 22. November 1985 Kundgemacht in BGBl. Nr. 3/1986 wird wie folgt geändert:1. § 4 Absatz 2 lautet:„(2) Aus jedem der beiden Pflichtfächer des § 3Ziffern 2 und 3 müssen innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Semestern außer den im § 3genannten Lehrveranstaltungen Proseminare, Seminare,Konversatorien oder Arbeitsgemeinschaften im Ausmaß von wenigstens zwei Semesterwochenstunden angeboten werden. Im selben Zeitraum sind aus den Freifächern Kirchenrecht und Rechtsphilosophie Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mi...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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