VEREINBARUNG ZWISCHEN DER UNIVERSITÄT INNSBRUCK UND DER UNIVERSITÄT PADUA ÜBER DIE GEMEINSAME DURCHFÜHRUNG EINES STUDIENPROGRAMMES ?INTEGRIERTES DIPLOMSTUDIUM DER RECHTSWISSENSCHAFTEN"

Zusammenfassung


3. Vereinbarung zwischen der Universität Innsbruck und der Universität Padua über die gemeinsame Durchführung eines Stufenprogrammes "Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften" samt Anlage

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Auszug


VEREINBARUNG ZWISCHEN DER UNIVERSITÄT INNSBRUCK UND DER UNIVERSITÄT PADUA ÜBER DIE GEMEINSAME DURCHFÜHRUNG EINES STUDIENPROGRAMMES ?INTEGRIERTES DIPLOMSTUDIUM DER RECHTSWISSENSCHAFTEN"

Gemäß Artikel 1, Artikel 2 Absatz 1 und Absatz 3 sowie Artikel 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit der Universitäten vom 20. August 1982, im folgenden kurz

„Abkommen" genannt, schließen die Universität Innsbruck und die Universität Padua folgende Vereinbarung ab:

Artikel I Mit der Abhaltung von Lehrveranstaltungen aus italienischem Recht an der Universität Innsbruck werden gemäß Artikel 3 Absatz 2 lit. b des Abkommens insbesondere Universitätslehrer der Universität Padua beauftragt. Diese werden von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck gemäß den Bestimmungen des österreichischen Universitäts-Organisationsgesetzes zu Universitätslehrern bestellt; sie sind gemäß Artikel 5 des Abkommens Mitglieder der zuständigen Prüfungskommission und können Betreuer von Diplomarbeiten und Dissertationen sein.

Artikel II Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Abkommens gilt für das „Integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften"

der als Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügte Studienplan, der von den Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universität Innsbruck und Padua gemeinsam ausgearbeitet ist. Die Anlage bildet einen i...

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