Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 15. September 1958 über weitere Beitritte zum Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 in der Londoner Fassung vom 2. Juni 1934, BGBl. Nr. 7/1948.

Zusammenfassung


218. Kundmachung: Weitere Beitritte zum Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 15. September 1958 über weitere Beitritte zum Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 in der Londoner Fassung vom 2. Juni 1934, BGBl. Nr. 7/1948.

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