Kundmachung des Bundeskanzlers vom 7. September 1976 über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums

Zusammenfassung


525. Kundmachung: Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 7. September 1976 über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)

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