Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Überwachung der Einhaltung der Parkdauer in Kurzparkzonen (Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung)

Zusammenfassung


857. Verordnung: Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Überwachung der Einhaltung der Parkdauer in Kurzparkzonen (Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung)

Auf Grund des § 25 Abs. 4 und 4 a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994, wird verordnet:

Kurzparknachweise

§ 1. (1) Hilfsmittel zur Überwachung der Kurzparkdauer sind folgende Kurzparknachweise:

1. Parkscheibe 2. Parkschein 3. Automatenparkschein 4. Parkometer 5. P...

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