Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 25. Juni 1973 über die Pauschalierung von Nebengebühren für Angehörige alpiner Einsatzgruppen der Zollwache

Zusammenfassung


373. Verordnung: Pauschalierung von Nebengebühren für Angehörige alpiner Einsatzgruppen der Zollwache

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 25. Juni 1973 über die Pauschalierung von Nebengebühren für Angehörige alpiner Einsatzgruppen der Zollwache

Auf Grund der §§ 19 a und 20 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl.

Nr. 54, in der Fa...

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