Verordnung des Bundeskanzlers über die Pauschalierung der Aufwandersätze im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof

Zusammenfassung


416. Verordnung: Pauschalierung der Aufwandersätze im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof

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Auszug


Verordnung des Bundeskanzlers über die Pauschalierung der Aufwandersätze im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof

Auf Grund des § 48 Abs. 1 bis 3, des § 49 Abs. 1, 2 und 4, des § 54 Abs. 2, des § 55 Abs. 1 und des § 56 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985, BGBl. Nr. 10, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 33...

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