Verordnung des Bundesministers für Justiz über die von Pensionskassen zu verwendenden Formblätter für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Zusammenfassung


198. Verordnung: Von Pensionskassen zu verwendende Formblätter für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Justiz über die von Pensionskassen zu verwendenden Formblätter für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Auf Grund des § 223 Abs. 8 des...

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