Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal

Zusammenfassung


180. Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal

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Auszug


Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieser Staatsvertrag in arabischer, französischer, spanischer,

russischer und chinesischer Sprache dadurch kundzumachen, dass das Übereinkommen zur

öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

 

 

 

 

 

(Übersetzung)

DIE VERTRAGSSTAATEN DIESES ÜBEREINKOMMENS:

ZUTIEFST BESORGT über die wachsende Zahl von Todesfällen und Verletzungen durch vorsätzliche Angriffe gegen Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetes Personal,

IN DEM BEWUSSTSEIN, dass Angriffe gegen Personal, das im Namen der Vereinten Nationen handelt, oder sonstige Misshandlungen dieses Personals, gleichviel von wem sie begangen werden, nicht gerechtfertigt und nicht hingenommen werden können,

IN DER ERKENNTNIS, dass Einsätze der Vereinten Nationen im Interesse der gesamten Völkergemeinschaft und im Einklang mit den Grundsätzen und Zielen der Satzung der Vereinten Nationen durchgeführt werden,

IN ANERKENNUNG des wichtigen Beitrags, den Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetes Personal zu den Bemühungen der Vereinten Nationen in den Bereichen vorbeugende Diplomatie,

Fr...

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