Zusammenfassung
300. Verordnung: Zuweisung der Dienstbeurteilung für bestimmte Beamte des Personalstandes "Bundespolizei" gemäß § 15 Abs. 5 der Dienstpragmatik
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 17. Juli 1969 über die Zuweisung der Dienstbeurteilung für bestimmte Beamte des Personalstandes ?Bundespolizei' gemäß § 15 Abs. 5 der Dienstpragmatik
Auf Grund des § 15 Abs. 5 der Dienstpragmatik,
RGBl. Nr. 15/1914, in der Fassung der Dienstpragmatik-...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
