Bundesgesetz, mit dem ein Pfandbriefstelle-Gesetz - PfBrStG erlassen wird sowie das Sparkassengesetz und das Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen geändert werden

Bundesgesetzblatt, 30 April 2004 (Nr. 45/2004)

Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG) - BMF (Bundesministerium für Finanzen)

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Zusammenfassung


Pfandbriefstelle-Gesetz - PfBrStG sowie Änderung des Sparkassengesetzes und des Gesetzes betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem ein Pfandbriefstelle-Gesetz - PfBrStG erlassen wird sowie das Sparkassengesetz und das Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen geändert werden

45. Bundesgesetz, mit dem ein Pfandbriefstelle-Gesetz - PfBrStG erlassen wird sowie das Sparkassengesetz und das Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

Bundesgesetz über die Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken

(Pfandbriefstelle-Gesetz - PfBrStG) Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken

§ 1. (1) Die Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken (im Folgenden: Pfandbriefstelle) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien, die der Rechtsaufsicht des Bundesministers für Finanzen unterliegt.

(2) Die Pfandbriefstelle hat die Aufgabe, auf Grund von geeigneten Deckungsmitteln (z.B. Deckungshypotheken) der Mitgliedsinstitute gemeinschaftliche Hypothekenpfandbriefe, öf...

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