Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit welcher Verordnungen über die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen geändert werden (2. ÖBB-Ü-VO-Novelle)

Zusammenfassung


202. Verordnung: Änderung von Verordnungen über die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen (2. ÖBB-Ü-VO-Novelle)

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit welcher Verordnungen über die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen geändert werden (2. ÖBB-Ü-VO-Novelle)

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesbahngesetzes 1992, BGBl. Nr. 825/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 95/2000, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Artikel 1

Änderung der 1. ÖBB-Ü-VO Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst über die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen

(1. ÖBB-Ü-VO), BGBl. Nr. 577/1996, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 49/1999, wird wie folgt geändert:

1. Im ersten Satz des § 1 wird der Betrag „966 Millionen Schilling“ durch den Betrag „944 Millionen Schilling“ ersetzt.

2. Im § 1 entfällt unter dem Titel „Pontebbana-Achse“ die Zeile „Bf. Mürzzuschlag“.

Artikel 2

Änderung de...

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