Zusammenfassung
7. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen betreffend die Durchführung des in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft für die Jahre 1994 bis 1996
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Auszug
7. ÜBEREINKOMMEN zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen betreffend die Durchführung des am 14.Juni 1972 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft für die Jahre 1994 bis 1996
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Polen,
im Bestreben, die Ergebnisse der bisherigen Zusammenarbeit zu festigen und ihre weitere Entwicklung auf der Grundlage der Bemühungen der Bestimmungen der Schlußakte von Helsinki und der Schlußdokumente des Madrider Folgetreffens und des Wiener Treffens der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu gewährleisten sowie in Anlehnung an das Dokument des Krakauer Symposiums über das Kulturerbe der KSZE-Teilnehmerstaaten,in der Absicht, im Rahmen des Central European Exchange Programme for University Studies (CEEPUS) in Zukunft im Bereich der Universitätsstudien auf multilateraler Ebene noch enger zusammenzuarbeiten,im Bewußtsein der großen Bedeutung des gegenseitigen Kennenlernens der Leistungen des anderen Landes auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft für das bessere Verständnis der Menschen beider Länder begrüßen die guten Kontakte zwischen dem österreichischen Bundesministerium für Unterricht und Kunst und dem Ministerium für Kultur und Kunst sowie dem Ministerium für nationale Bildung in Polen, insbesondere die in der Vergangenheit erzielten Erfolge im Bereich des allgemeinbildenden Schulwesens, so die positive Entwicklung von Schulpartnerschaften und die intensive Tätigkeit der österrei...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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