Zusammenfassung
269. 9. Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Polen betreffend die Durchführung des am 14. Juni 1972 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft für die Jahre 2002 bis 2005
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Auszug
9. Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Polen betreffend die Durchführung des am 14. Juni 1972 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft für die Jahre 2002 bis 2005
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Polen, im folgenden die Â
beiden Seiten,  in Würdigung der Ergebnisse der bisherigen Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Bildung,  im Bewusstsein der guten Kontakte auf Regierungsebene,  in Würdigung der Möglichkeiten der Zusammenarbeitsintensivierung auf den Gebieten der Kultur,  Wissenschaft und Bildung auf der Ebene der Bundesländer und Gemeinden in der Republik Österreich  und der Wojewodschaften, Kreise und Gemeinden in der Republik Polen,  im Bewusstsein der Bedeutung, welche der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Bildung für das bessere Kennenlernen, die Annäherung und Verständigung zwischen den Bevölkerungen beider Länder zukommt,  in Anerkennung des am 23. Januar 1995 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der RepublikÖsterreich und der Republik Polen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich Kundgemacht in BGBl. Nr. 759/1995 als eines wichtigen Instruments zur Anregung der Entwicklung bilateraler Kontakte im Bereich der Wissenschaft und des  Hochschulwesens,  in Hervorhebung der Bedeutung, die den Arbeiten der Österreichisch-Polnischen Arbeitsgruppe für  die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, für die Entwicklung bilateraler  Beziehungen, auch im Kontext der europäischen Integration im Bereich der wissenschaftlichen Forschung,zukommt,  unter Bekundung ihrer Zufriedenheit mit der Kooperation im Rahmen des Übereinkommens zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Polen, der Slowakischen Republik,  der Republik Slowenien und der Republik Ungarn zur Aufnahme der Zusammenarbeit in den Bereichen  der Aus- und Weiterbildung im Rahmen des C...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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