Zusammenfassung
210. Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik über die Kostenerstattung von Sachleistungen
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Auszug
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE KOSTENERSTATTUNG VON SACHLEISTUNGEN
Unter Bezugnahme auf Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG)
Nr. 1408/71 und auf Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72,in der Erwägung, die Abrechnung zwischen den Trägern der beiden Vertragsstaaten zu vereinfachen,haben die zuständigen Behörden der...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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