Übereinkommen zwischen dem Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz der Republik Österreich und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die postpromotionelle Ausbildung liechtensteinischer Ärzte in Österreich

Zusammenfassung


528. Übereinkommen zwischen dem Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz der Republik Österreich und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die postpromotionelle Ausbildung liechtensteinischer Ärzte in Österreich

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Auszug


Übereinkommen zwischen dem Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz der Republik Österreich und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die postpromotionelle Ausbildung liechtensteinischer Ärzte in Österreich

Artikel 1

(1) Personen liechtensteinischer Staatsangehörigkeit sind unter den im Abs. 2 genannten Voraussetzungen berecht...

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