Zusammenfassung
87. Bundesgesetz: Preisregelungsgesetz 1948.
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Auszug
Bundesgesetz vom 21. April 1948, mit dem grundsätzliche Bestimmungen über die Preisregelung erlasssen werden (Preisregelungsgesetz 1948).
Der Nationalirat hat beschlossen.:
§ 1. (1) Gegenstand dieses Bundesgesetzes bildet die Preisregelung (Preisbestimmung und Preisüberwachung)für Leistungen und Sachgüter.Löhne und Gehälter fallen nicht unter die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.(2) Der Preisregelung (Preisbestimmung und Preisüberwachung) unterliegen mit Inkrafttreten ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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