Bundesgesetz vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen

Bundesgesetzblatt, 29 Dezember 1977 (Nr. 677/1977)

Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


677. Bundesgesetz: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen

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Auszug


Bundesgesetz vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt,

den im Abs. 7 genannten internationalen Organisationen,

den im Abs. 9 genannten Ständigen Vertretungen sowie den im Abs. 10 genannten Personen die in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Privilegien und Immunitäten durch Verordnungen oder in Regierungsübereinkommen ganz oder zum Teil einzuräumen.

(2) Den im Abs. 7 genannten internationalen Organisationen sowie den im Abs. 10 genannten Personen können auch jene Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden (Abs. 1), die entweder in den Satzungen dieser Organisationen oder in einem sich auf die jeweilige internationale Organisation beziehenden, in ihren Mitgliedstaaten geltenden völkerrechtlichen Vertrag über Privilegien und Immunitäten enthalten oder nach den allgemein anerkannten Regeln des V...

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