Zusammenfassung
174. Bundesgesetz: Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche internationale Organisationen
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Auszug
Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche internationale Organisationen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I§ 1. Nichtstaatlichen internationalen Organisationen, welche die in § 2 angeführten Voraussetzungen erfüllen, kann nach Maßgabe der Bedeutung ihres satzungsmäßigen Aufgabenkreises durch Bescheid des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten die Rechtsstellung einer Organisation im Sinne dieses Bundesgesetzes eingeräumt werden.§ 2. (1) Ein...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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