Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche internationale Organisationen

Zusammenfassung


174. Bundesgesetz: Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche internationale Organisationen

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Auszug


Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche internationale Organisationen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

§ 1. Nichtstaatlichen internationalen Organisationen, welche die in § 2 angeführten Voraussetzungen erfüllen, kann nach Maßgabe der Bedeutung ihres satzungsmäßigen Aufgabenkreises durch Bescheid des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten die Rechtsstellung einer Organisation im Sinne dieses Bundesgesetzes eingeräumt werden.

§ 2. (1) Ein...

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