Verordnung der Bundesregierung vom 28. März 1950 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Spezialorganisationen der Vereinten Nationen.

Zusammenfassung


248. Verordnung: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Spezialorganisationen der Vereinten Nationen.

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung vom 28. März 1950 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Spezialorganisationen der Vereinten Nationen.

Auf Grund des § 1 des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1948, BGBl. Nr. 155, betreffend ...

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