Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen über die Höchstbeträge pro Schüler und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern im Schuljahr 2000/2001 (Limit-Verordnung 2000)

Zusammenfassung


126. Verordnung: Limit-Verordnung 2000

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen über die Höchstbeträge pro Schüler und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern im Schuljahr 2000/2001 (Limit-Verordnung 2000)

Auf Grund des § 31a Abs. 4 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376, in der Fassung BGBl. I Nr. 8/1998 wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur verordnet:

§ 1.  (1) Die Höchstbeträge für die Durchschnittskosten pro Schüler (ohne Religionslehrbücher)

betragen in den jeweiligen Schulformen:

0100 Volksschulen – Grundschule .............

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