Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Höchstbeträge pro Schüler und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern im Schuljahr 2003/2004 (Limit-Verordnung 2003)

Zusammenfassung


160. Verordnung: Limit-Verordnung 2003

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Höchstbeträge pro Schüler und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern im Schuljahr 2003/2004 (Limit-Verordnung 2003)

  

Auf Grund des § 31a Abs. 4 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376, in der Fassung  

BGBl. I Nr. 8/1998, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und  

Kultur verordnet:  

§ 1. (1) Die Höchstbeträge für die Durchschnittskosten pro Schüler (ohne Religionslehrbücher)  

betragen in den jeweiligen Schulformen:  

0100 Volksschulen – Grundschule.................................................................................

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