PROTOKOLL BETREFFEND DIE VERLÄNGERUNG DES ABKOMMENS ÜBER DEN INTERNATIONALEN HANDEL MIT TEXTILIEN

Zusammenfassung


513. Protokoll betreffend die Verlängerung des Abkommens über den Internationalen Handel mit Textilien samt Schlußfolgerungen

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Auszug


PROTOKOLL BETREFFEND DIE VERLÄNGERUNG DES ABKOMMENS ÜBER DEN INTERNATIONALEN HANDEL MIT TEXTILIEN

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußfolgerungen wird genehmigt.

(Übersetzung)

DIE PARTEIEN des Abkommens

über den Internationalen Handel mit Textilien Kundgemacht in BGBl. Nr. 623/1974 (in der Folge als „Abkommen" oder

„MFA" bezeichnet),

IN ANWENDUNG des Artikels 10 Absatz 5 des Abkommens,

und NEUERLICH VERSICHERND,

daß die Bestimmungen des Abkommens betreffend die Zuständigkeit des Textilausschusses und des Textilüberwachungsorgans beibehalten werden,

und BESTÄTIGEND die Vereinbarungen,

die in den am 22. Dezember 1981 vom Textilausschuß

angenommenen Schlußfolgerungen enthalten sind, von denen eine Ausfertigung hier beigefügt ist,

KOMMEN HIERMIT

ÜBEREIN wie folgt:

1. Die Geltungsdauer des Abkommens, festgelegt im Artikel 16, wird um einen Zeitraum von vier Jahren und sieben Monaten bis 31. Juli 1986 verlängert.

2. Dieses Protokoll wird beim Generaldir...

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