Zusammenfassung
233. Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Bergwald (Protokoll "Bergwald")
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Auszug
PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 IM BEREICH BERGWALD
Der Nationalrat hat beschlossen:Â Â
Der Abschluss des Staatsvertrages wird genehmigt.    PROTOKOLL „BERGWALD“  Präambel  Die Bundesrepublik Deutschland,  die Französische Republik,  die Italienische Republik,  das Fürstentum Liechtenstein,  das Fürstentum Monaco,  die Republik Österreich,  die Schweizerische Eidgenossenschaft,  die Republik Slowenien  sowie  die Europäische Gemeinschaft –  in Erfüllung ihres Auftrags auf Grund des Übereinkommens vom 7. November 1991 zum Schutz der  Alpen (Alpenkonvention) Kundgemacht in BGBl. Nr. 477/1995 idF BGBl. III Nr. 18/1999, eine ganzheitliche Politik zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des  Alpenraums sicherzustellen,  in Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß Artikel 2 Absätze 2 und 3 der Alpenkonvention,  in der Überzeugung, dass die ansässige Bevölkerung in der Lage sein muss, ihre Vorstellungen von  der gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlic...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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