PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 IM BEREICH TOURISMUS

Zusammenfassung


230. Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Tourismus (Protokoll "Tourismus")

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Auszug


PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 IM BEREICH TOURISMUS

Der Nationalrat hat beschlossen:  

Der Abschluss des Staatsvertrages wird genehmigt.  

  

PROTOKOLL „TOURISMUS“  

Präambel  

Die Bundesrepublik Deutschland,  

die Französische Republik,  

die Italienische Republik,  

das Fürstentum Liechtenstein,  

das Fürstentum Monaco,  

die Republik Österreich,  

die Schweizerische Eidgenossenschaft,  

die Republik Slowenien  

sowie  

die Europäische Gemeinschaft –  

in Erfüllung ihres Auftrags auf Grund des Übereinkommens vom 7. November 1991 zum Schutz der  

Alpen (Alpenkonvention) Kundgemacht in BGBl. Nr. 477/1995 idF BGBl. III Nr. 18/1999, eine ganzheitliche Politik zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des  

Alpenraums sicherzustellen,  

in Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß Artikel 2 Absätze 2 und 3 der Alpenkonvention,  

in Anbetracht der Absicht der Vertragsparteien, die wirtschaftlichen Interessen mit den ökologischen  

Erfordernissen in Einklang zu bringen und eine nachhaltigen Entwicklung sicherzustellen,  

im Bewusstsein, dass die Alpen den Rahmen für das Leben und die wirtschaftliche Entwicklung der  

ansässigen Bevölkerung darstellen,  

in der Überzeugung, dass die ansässige Bevölkerung in der Lage ...

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