Zusammenfassung
230. Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Tourismus (Protokoll "Tourismus")
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Auszug
PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 IM BEREICH TOURISMUS
Der Nationalrat hat beschlossen:Â Â
Der Abschluss des Staatsvertrages wird genehmigt.    PROTOKOLL „TOURISMUS“  Präambel  Die Bundesrepublik Deutschland,  die Französische Republik,  die Italienische Republik,  das Fürstentum Liechtenstein,  das Fürstentum Monaco,  die Republik Österreich,  die Schweizerische Eidgenossenschaft,  die Republik Slowenien  sowie  die Europäische Gemeinschaft –  in Erfüllung ihres Auftrags auf Grund des Übereinkommens vom 7. November 1991 zum Schutz der  Alpen (Alpenkonvention) Kundgemacht in BGBl. Nr. 477/1995 idF BGBl. III Nr. 18/1999, eine ganzheitliche Politik zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des  Alpenraums sicherzustellen,  in Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß Artikel 2 Absätze 2 und 3 der Alpenkonvention,  in Anbetracht der Absicht der Vertragsparteien, die wirtschaftlichen Interessen mit den ökologischen  Erfordernissen in Einklang zu bringen und eine nachhaltigen Entwicklung sicherzustellen,  im Bewusstsein, dass die Alpen den Rahmen für das Leben und die wirtschaftliche Entwicklung der  ansässigen Bevölkerung darstellen,  in der Überzeugung, dass die ansässige Bevölkerung in der Lage ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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