PROTOKOLL ÜBER PRIVILEGIEN, BEFREIUNGEN UND IMMUNITÄTEN DER INTELSAT

Zusammenfassung


312. Protokoll über Privilegien, Befreiungen und Immunitäten der INTELSAT samt Vorbehalt der Republik Österreich

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Auszug


PROTOKOLL ÜBER PRIVILEGIEN, BEFREIUNGEN UND IMMUNITÄTEN DER INTELSAT

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Vorbehalt der Republik Österreich wird genehmigt.

(Übersetzung)

PRÄAMBEL Die Vertragsstaaten dieses Protokolls —

von der Erwägung geleitet, daß

Artikel XV lit. c des Übereinkommens

über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation

„INTELSAT" Kundgemacht in BGBl. Nr. 343/1973 vorsieht, daß

alle Vertragsparteien einschließlich derjenigen Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet sich der Sitz der INTELSAT befindet, angemessene Privilegien, Befreiungen und Immunitäten gewähren;

in der Erwägung, daß die INTELSAT mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ein Amtssitzabkommen geschlossen hat, das am 24. November 1976 in Kraft getreten ist;

in der Erwägung, daß Artikel XV lit. c des Übereinkommens

über die INTELSAT den Abschluß eines Protokolls über Privilegien, Befreiungen und Immunitäten durch alle Vertragsparteien mit Ausnahme derjenigen Vertragspartei vorsieht, in deren Hoheitsgebiet sich der Sitz der INTELSAT befindet;

in Bekräftigung dessen, daß die von diesem Protokoll erfaßten Privilegien, Befreiungen und Immunitäten den Zweck haben,

die wirksame Wahrnehmung der Aufgaben der INTELSAT zu gewährleisten —

sind wie folgt übereingekommen:

ARTIKEL 1

Begriffsbestimmungen In diesem Protokoll haben die nachstehenden Ausdrücke folgende Bedeutung:

a) „Übereinkommen" bezeichnet das am 20. August 1971

...

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