Zusammenfassung
312. Protokoll über Privilegien, Befreiungen und Immunitäten der INTELSAT samt Vorbehalt der Republik Österreich
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Auszug
PROTOKOLL ÜBER PRIVILEGIEN, BEFREIUNGEN UND IMMUNITÄTEN DER INTELSAT
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Vorbehalt der Republik Österreich wird genehmigt.(Übersetzung)PRÄAMBEL Die Vertragsstaaten dieses Protokolls —von der Erwägung geleitet, daßArtikel XV lit. c des Übereinkommensüber die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation„INTELSAT" Kundgemacht in BGBl. Nr. 343/1973 vorsieht, daßalle Vertragsparteien einschließlich derjenigen Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet sich der Sitz der INTELSAT befindet, angemessene Privilegien, Befreiungen und Immunitäten gewähren;in der Erwägung, daß die INTELSAT mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ein Amtssitzabkommen geschlossen hat, das am 24. November 1976 in Kraft getreten ist;in der Erwägung, daß Artikel XV lit. c des Übereinkommensüber die INTELSAT den Abschluß eines Protokolls über Privilegien, Befreiungen und Immunitäten durch alle Vertragsparteien mit Ausnahme derjenigen Vertragspartei vorsieht, in deren Hoheitsgebiet sich der Sitz der INTELSAT befindet;in Bekräftigung dessen, daß die von diesem Protokoll erfaßten Privilegien, Befreiungen und Immunitäten den Zweck haben,die wirksame Wahrnehmung der Aufgaben der INTELSAT zu gewährleisten —sind wie folgt übereingekommen:ARTIKEL 1Begriffsbestimmungen In diesem Protokoll haben die nachstehenden Ausdrücke folgende Bedeutung:a) „Übereinkommen" bezeichnet das am 20. August 1971...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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