Zusammenfassung
180. Gesetz: Paßgesetz.
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Auszug
Gesetz vom 12, September 1945, betreffend das Paßwesen (Paßgesetz). Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen: Reisepässe.
§ 1. (1) Österreichische Staatsbürger dürfen die Grenzen des Staatsgebietes der Republik Österreich nur auf Grund eines ordnungsmäßigen Reisepasses oder eines vom Staatsamt für Inneres im Verordnungsweg eingeführten, mit Lichtbild versehenen Ausweises überschreiten.
(2) Das Staatsamt für Inneres kann im Verordnungsweg eine allgemeine-Ausweispflicht im Inland festsetzen.§ 2. (1) Österreichische Reisepässe werden nur für österreichische Staatsbürger ausgestellt.(2) Die Ausstellung von Reisepässen an minderjährige und entmündigte Personen darf nur auf Antrag oder mit Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters erfolgen.(3) Vor der Ausstellu...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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