Kundmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Aufhebung von Punkt 3.8. der 59. öffentlichen Bekanntmachung der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft betreffend die Ausfuhr von Rindfleisch ohne Knochen in Länder außerhalb der EG

Zusammenfassung


341. Kundmachung: Aufhebung von Punkt 3.8. der 59. öffentlichen Bekanntmachung der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft betreffend die Ausfuhr von Rindfleisch ohne Knochen in Länder außerhalb der EG

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Aufhebung von Punkt 3.8. der 59. öffentlichen Bekanntmachung der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft betreffend die Ausfuhr von Rindfleisch ohne Knochen in Länder außerhalb der EG

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und g...

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