Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 4. November 1988 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn ? Halbanschlußstelle Gersdorf im Bereich der Marktgemeinde Straß in Steiermark

Zusammenfassung


610. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn ? Halbanschlußstelle Gersdorf im Bereich der Marktgemeinde Straß in Steiermark

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 4. November 1988 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn ? Halbanschlußstelle Gersdorf im Bereich der Marktgemeinde Straß in Steiermark

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971...

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