Verordnung der Bundesregierung, mit der die Höchstzahlen der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel für das Jahr 1998 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 1998 ? NLV)

Zusammenfassung


371. Verordnung: Niederlassungsverordnung 1998 ? NLV

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung, mit der die Höchstzahlen der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel für das Jahr 1998 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 1998 ? NLV)

Auf Grund der §§ 18, 25 und 113 Abs. 10 des Fremdengesetzes 1997 – FrG, BGBl. I Nr. 75/1997,

wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:

Quotenpflichtige Aufenthaltstitel

§ 1. (1) Im Jahr 1998 dürfen höchstens 8540 quotenpflichtige Niederlassungsbewilligungen gemäß

der §§ 18 Abs. 1 und 4 sowie 113 Abs. 10 FrG erteilt werden.

(2) Im Jahr 1998 dürfen höchstens 124 quotenpflichtige ...

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