Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, mit der Rahmenbedingungen für die Erlassung von Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Übertragungswegen sowie für die Erbringung reservierter. Fernmeldedienste festgelegt werden (Rahmenrichtlinienverordnung)
Bundesgesetzblatt Nr. 756/1994, 16. September 1994 › Verordnung (V)
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