Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 14. August 1968, mit der eine Bestimmung der Verordnung, mit welcher der Rahmenlehrplan der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe und der Lehrplan des einjährigen Vorbereitungslehrganges der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe erlassen wird, vorübergehend außer Kraft gesetzt wird
Bundesgesetzblatt Nr. 335/1968, 30. August 1968 › Verordnung (V)
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