Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004)

Bundesgesetzblatt Nr. 51/2004, 26. Januar 2004Verordnung (V) › BMF (Bundesministerium für Finanzen)

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004)

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004)

51. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004) Auf Grund des § 20 Abs. 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Begriffsbestimmungen, Zuständigkeit und Geltungsbereich

§ 1 Förderungsbegriff und -arten

§ 2 Förderungswürdige Leistung

§ 3 Zuständigkeit des Bundes

§ 4 Geltungsbereich

§ 5 Ausnahmen vom Geltungsbereich

§ 6 Rechtswirkung

2. Abschnitt

Haushaltsrechtliche Förderungsvoraussetzungen

§ 7 Allgemeines

Zusammenwirken, gemeinsames Vorgehen und Einvernehmen bei der Gewährung von Förderungen

§ 8 Förderung durch ein anweisendes Organ allein

§ 9 Förderungen durch mehrere anweisende Organe

§ 10 Förderungen gemeinsam mit anderen Rechtsträgern

§ 11 Vorbelastungen

§ 12 Grundsätze der Einvernehmensherstellung mit dem Bundesminister für Finanzen

§ 13 Erfolgskontrolle

3. Abschnitt

Allgemeine Förderungsbestimmungen

§ 14 Fachliche Fähigkeiten des Förderungswerbers

§ 15 Beginn der Leistung

§ 16 Gesamtfinanzierung der Leistung

§ 17 Ausbedingung einer Eigenleistung

§ 18 Erhebung der gesamten Förderungsmittel

§ 19 Förderungszeitraum

4. Abschnitt

Gewährung und Abwicklung der Förderung

§ 20 Förderungsansuchen und -gewährung

Förderungsvertrag

§ 21 Auflagen und Bedingungen

§ 22 Rückzahlung der Förderung

Verwendungsnachweis

§ 23 Sachbericht

§ 24 Zahlenmäßiger Nachweis

§ 25 Zahlenmäßiger Nachweis bei einer Gesamtförderung

§ 26 Zwischenberichte

§ 27 Datenverwendung durch den Förderungsgeber

§ 28 Zustimmungserklärung nach dem Datenschutzgesetz

§ 29 Auszahlung der Förderung

Sonderregelungen

§ 30 Mehrere Förderungsarten nebeneinander

§ 31 Umsatzsteuer

§ 32 Leasingfinanzierte Investitionsgüter

§ 33 Gewinnerzielung aus einer geförderten Leistung

§ 34 Geförderte Anschaffungen

Förderungsdarlehen

§ 35 Umwandlung eines Förderungsdarlehens in eine sonstige Geldzuwendung

§ 36 Mitbefassung des Bundesministers für Finanzen vor der Umwandlung

5. Abschnitt

Übertragung der Förderungsabwicklung

§ 37 Landeshauptmann

§ 38 Andere Rechtsträger

§ 39 Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen vor der Übertragung

6. Abschnitt

Sonderrichtlinien

§ 40 Allgemeines

§ 41 Veröffentlichung

7. Abschnitt

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 42 Rechtsanwendung und Verweisungen

§ 43 Sprachliche Gleichbehandlung

§ 44 In-Kraft-Treten

§ 45 Außer-Kraft-Treten von Vorschriften und Übergangsbestimmungen

1. Abschnitt

Begriffsbestimmungen, Zuständigkeit, Geltungsbereich und Rechtswirkung

Förderungsbegriff und -arten

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen